Bei Ablehnung eines Kurantrages hilft Widerspruch

80 Prozent aller zunächst abgelehnten Kuranträge werden nach einem Widerspruch doch noch von den Krankenkassen akzeptiert.

Der häufigste Grund der Krankenkassen, um eine Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme abzulehnen lautet: "Die wohnortnahen Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft".
Wird ein Kurantrag abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch oder ein persönliches Vorsprechen bei der Krankenkasse. Dazu hat man einen Monat Zeit. Eine nochmalige ärztliche Stellungnahme über die Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit der Kur erhöht die Aussicht auf Erfolg.

Ein Brief an die Krankenkasse sollte folgende Sätze enthalten:

1. Ich bin mit der Ablehnung meines Kurantrages nicht einverstanden.
2. Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom (Datum) für meinen Antrag auf eine (z.B. ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23,2 SGB V) vom (Datum) ein.
3. Ich bitte Sie, den damals beigefügten Arztbericht und die neuerliche Stellungnahme noch einmal genau zu überprüfen.
4. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich um eine Pflichtleistung der Krankenkasse handelt, die alle drei Jahre gewährt werden kann.

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