Kassen stellen Informationen über Heilmittelverordnungen bereit
Ein neues Informationssystem über Entwicklungen im Heilmittelbereich haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen entwickelt. Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sollen von nun an mit Quartalsberichten über die Ausgaben- und Mengenentwicklung von Heilmitteln informiert werden.Erstmals werden die Berichte für das vierte Quartal des vergangenen Jahres vorgelegt. Dafür wurden nach Angaben der GKV-Spitzenverbände die Rezepte der Ärzte kassenübergreifend ausgewertet. Die Inhalte seien sowohl nach Heilmittelbereichen als auch nach Facharztgruppen differenziert. Die Verordnungsentwicklung könne auf Bundesebene und nach KV-Regionen dargestellt werden.
In Zukunft sollen die Berichte um diagnosebezogene Auswertungen ergänzt werden. Außerdem ist geplant, das Angebot durch eine Frühinformation über das Heilmittel-Verordnungsgeschehen für den einzelnen Arzt zu vervollständigen. Vorgesehen ist auch, die Auswertungen zur Weiterentwicklung der Heilmittel-Richtlinien zu nutzen.
Die GKV-Spitzenverbände gehen davon aus, dass die Berichte Kassen und KVen gemeinsam in die Lage versetzen, eine Bewertung des Verordnungsgeschehens vorzunehmen, nach Ursachen für die Entwicklungen zu forschen und gegebenenfalls einzugreifen. Bisher sei der Aufbau eines solchen Informationssystems an der Vielzahl der Abrechnungsmöglichkeiten und der großen Menge nicht elektronischer Abrechnungen gescheitert.
Quelle: DAK (April 2005)
