Änderung der Kurortverordnung
Es wird verordnet, dass in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten vom 22. April 2005 (Nds. BVBl. S. 124) das Datum "31. Dezember 2011" durch das Datum "31. Dezember 2017" ersetzt wird. Die Verordnung trat einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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